Eurostrand

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. Die folgenden Punkte sind gültig für die Arrangements:
PARTY TIME, MEIN URLAUB, individuelle Aufenthalte, Tages- und Abendgäste, Mehrtages-Erlebnisse (wie z.B. Urlaubspakete). 1. Nach erfolgter Reservierung erhalten Sie von uns eine schriftliche Buchungsbestätigung, worin alle Reisedaten und -fakten sowie der Name des Arrangements noch einmal genannt werden. Damit ist der Reisevertrag zustande gekommen. Bei den PARTY TIME Wochenenden ist innerhalb von 8 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtreisepreises fällig. Bei den Arrangements MEIN URLAUB, den individuellen Aufenthalten sowie allen weiteren Aufenthalten ist innerhalb von 30 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtreisepreises fällig. Die Kosten der Reiserücktritts-Versicherung sind zu 100% mit der Anzahlung zu zahlen. Vier Wochen vor Anreise bitten wir Sie, den Restbetrag zu überweisen.

2. Ihnen ist es nach erfolgter Reservierung möglich, von dem Vertrag zurückzutreten bzw. Teile der Buchung zu stornieren. Ihre Abmeldung wird an dem Tag wirksam, an dem Sie bei uns oder dem Reisebüro/der Vermittlungsagentur, bei der Sie die Reise gebucht haben, schriftlich eingeht. Die von uns zu erhebende Entschädigung bezieht sich auf den Gesamtpreis der zurücktretenden Personen und ist wie folgt pauschaliert: 10% bei Rücktritt ab erfolgter Buchung bis 6 Monate vor Anreise, 20% bei Rücktritt bis 60 Tage vor Anreise, 30% zwischen 59. Und 21. Tag vor Anreise, 50% zwischen 20. und 11. Tag vor Anreise und 60% zwischen 10. und vorletztem Tag vor Anreise. Stornieren Sie einen Tag vor oder am Anreisetag selbst oder treten den Aufenthalt nicht an, erheben wir eine Entschädigung in Höhe von 80% des Gesamtpreises der absagenden bzw. nicht anreisenden Personen. Dem Reisenden bleibt der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Entschädigungspauschale entstanden ist.

3. Daneben kann der Reisende bis zum Reiseantritt verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Reisevertrags eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Wir sind berechtigt, bei Eintritt eines Dritten eine Umbuchungspauschale von 10,00 EUR pro Person zu erheben.

4. Auf Wunsch ist es dem Reisenden nach erfolgter Buchung einmalig möglich, eine Abänderung des Anreisedatums bis ins Folgejahr vorzunehmen. Sollte die Umbuchung im Nachhinein storniert werden, fallen die jeweils höheren Stornierungsgebühren an. Die Umbuchungsgebühr beläuft sich auf 10 Euro pro Person bei Umbuchung bis 6 Monate vor Anreise, zwischen 6 Monaten und 90 Tagen vor Anreise 20€ pro Person und bei 90 bis 30 Tagen vor Anreise 50€ pro Person. Ab 29 Tagen vor Anreise gelten die Staffelungen gemäß der Stornierungsbedingungen laut Absatz I Punkt 2.

5. Wir behalten uns vor, für den Fall, dass nach Vertragsabschluss Leistungsänderungen notwendig werden, Abweichungen vom Inhalt des Reisevertrages vorzunehmen, sofern diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Für den Fall, dass nach Vertragsabschluss erhebliche Leistungsänderungen notwendig werden, zeigen wir dies dem Reisenden unverzüglich schriftlich an. In diesem Falle ist der Reisende zu einer kostenlosen Umbuchung oder Stornierung der Reise berechtigt. Änderungen der Buchung können nur vom Buchungspartner vorgenommen werden.

6. Nach verbindlicher Anmeldung zu Ausflügen ist eine Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem Ausflugstag nur kostenpflichtig möglich. Die Gebühr beträgt 15€ pro Person und Ausflug und kann vor Ort oder nachträglich in Rechnung gestellt werden.

7. Ein Late-Check-out ist nicht möglich. Bei verspätetem Check-out wird dies mit 15,- EUR /Stunde berechnet. Dem Reisenden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

8. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.

9. Die All-inclusive-Zeiten bei der „PARTY TIME“ und „MEIN URLAUB“ entnehmen Sie bitte unseren aktuellen Broschüren.

II. Die folgenden Punkte sind gültig für die Arrangements:
PARTY TIME und dazugehörige Programme.

1. Die PARTY TIME ist buchbar für Personen ab 21 Jahren.
Das in der Bestätigung angegebene Durchschnittsalter der Gruppe muss mindestens 25 Jahre betragen. Wir behalten uns das Recht vor, das angegebene Durchschnittsalter der Gruppe durch Vorlage von Ausweispapieren zu überprüfen und gegebenenfalls bei Unterschreitung von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen und diese Gruppe von der Veranstaltung auszuschließen. Für diese Gruppe gilt dann die Party-Garantie nicht! Bei Nichteinhaltung des Durchschnittsalters sind wir bei Antritt des Programmes zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz berechtigt.

2. Der Sicherungsschein gemäß § 651k BGB liegt der Reisebestätigung bei. Der Fun-Express (Mindestteilnehmerzahl 200 Personen) und der Party-Bus (Mindestteilnehmerzahl 25 Personen auf einer Strecke) kann bei Nichterreichen dieser Mindestteilnehmerzahl durch eine alternative Anreisemöglichkeit ersetzt werden.

3. Die in der Bestätigung genannte Gruppenart (Damen 100%; Herren 100%; Gemischt 50/50%) ist aus gesellschaftstechnischen Gründen Bestandteil des Vertrages. Änderungen im Mischungsverhältnis und der Gruppenart sind dem Eurostrand unverzüglich vor Anreise anzuzeigen. Wir behalten uns das Recht vor, die angegebene Gruppenart bei Anreise zu überprüfen und ggf. bei Nichtübereinstimmung mit der Bestätigung von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen und diese Gruppe von der Veranstaltung auszuschließen. Für diese Gruppe gilt dann die Party-Garantie nicht! Bei Nichteinhaltung der Gruppenart bzw. des Mischungsverhältnisses sind wir zur Auflösung des Reisevertrages bei Antritt des Programmes und zur Berechnung von Schadensersatz berechtigt.

4. Sinkt die von Ihnen gebuchte Personenzahl beim PARTY TIME Wochenende unter die Mindestbelegung von:

2 Personen pro Unterkunft: Euro-Suite, Heide-Studio, Mosel-Studio, Mosel-Suite, Doppelzimmer 4 Personen pro Haus: Euro-Suite 2
6 Personen pro Haus: Heidehaus A, Moselhaus B
8 Personen pro Haus: Fintelhaus, Heidehaus B, Hollandbrinkhaus, Heidehaus D, Moselhaus C

12 Personen pro Haus: Heidehaus F
berechnen wir eine einmalige Leerbettgebühr bis zur Erreichung der Mindestbelegung, unabhängig von der gebuchten Reisedauer. Die Leerbettgebühr beträgt 100€ pro leerstehendem Bett. Bei Buchung von einzelnen Zimmern in einem Haus werden Gemeinschaftsräume ggf. von allen Gästen des jeweiligen Hauses genutzt.

III. Die folgenden Punkte sind gültig für die Arrangements: MEIN URLAUB und dazugehörige Programme. 1. Es gelten die Preise bei folgender Mindestbelegung der einzelnen Häuser:

2 Personen pro Unterkunft: Euro-Suite, Heide-Studio, Mosel-Studio, Mosel-Suite, Doppelzimmer 4 Personen pro Haus: Euro-Suite 2
6 Personen pro Haus: Heidehaus A, Moselhaus B
8 Personen pro Haus: Fintelhaus, Heidehaus B, Hollandbrinkhaus, Heidehaus D, Moselhaus C
12 Personen pro Haus: Heidehaus F

Gruppen, die mehr als eine Wohneinheit benötigen, müssen 3 Monate vor Anreise ausgefüllte Hausbelegungslisten, aus denen alle Doppel- und Einzelzimmer der Gruppe zu ersehen sind, einreichen. Gruppen, die kurzfristiger als 3 Monate vor Reiseantritt buchen, erhalten die Hausbelegungslisten zusammen mit der Reisebestätigung und sollen diese innerhalb von 3 Wochen nach Buchung zurücksenden. Bei Buchungen, die kurzfristiger als 3 Wochen vor Anreise getätigt werden, sind die Hausbelegungslisten spätestens am Anreisetag vorzulegen. Hierbei ist immer die Mindestbelegung pro Haustyp einzuhalten. Bei der Unterschreitung der Mindestbelegung sind entsprechende Leerbettgebühren zu entrichten. Bei der Belegung eines gebuchten Doppelzimmers mit einer Einzelperson ist ebenfalls eine Leerbettgebühr zu entrichten. Jede Änderung der Teilnehmerzahl danach teilen Sie uns bitte unverzüglich mit. Leerbettgebühren sind entsprechend der aktuellen Preisliste zu entrichten und sind abhängig von der gebuchten Aufenthaltsdauer und Zeitraum. Weitere Regelungen, die Gruppen mit mehr als 20 Personen betreffen, teilt die Buchungszentrale gerne auf Anfrage mit.

2. Bei Buchung von einzelnen Zimmern in einem Haus werden Gemeinschaftsräume ggf. von allen Gästen des jeweiligen Hauses genutzt.

3. Kinderentertainment findet in diesen Arrangements nur statt, wenn dieses in Programm und Preistabelle explizit erwähnt wird.

4. Bei Anreise mit Bus bei Bus-Extra Terminen kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (25 Personen auf einer Strecke) die Anreise mit dem Bus durch eine alternative Anreisemöglichkeit ersetzt werden.

V. Die folgenden Punkte sind gültig für alle Arrangements:
1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, beschränkt sich auf den dreifachen Reisepreis, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines unserer Leistungsträger verantwortlich sind. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.

2. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn ein Reisemangel auf einem Umstand beruht, den Eurostrand nicht zu vertreten hat. Hierzu gehören insbesondere Fälle höherer Gewalt einschließlich Störungen aufgrund nicht vorhersehbarer Witterungseinflüsse. Bei zumutbaren Verzögerungen wegen Verspätungen bzw. Änderungen/Abweichungen im Streckenverlauf – veranlasst durch die Deutsche Bahn/Straßenverkehrsbehörde – behalten wir uns ausdrücklich vor, die Fahrzeiten und Zustiege bei Bus-/Bahnreisen (Fun- Express/Eurostrand Bus) anzupassen – dies berechtigt den Reisenden nicht zur Geltendmachung einer Reisepreisminderung und/oder Entschädigungsbzw. Schadensersatzansprüchen.

3. Wir sind berechtigt, die ausgeschriebenen, bestätigten Preise bei Erhöhungen von Abgaben (z. B. Fremdenverkehrsbeiträge/Kurtaxe) und Steuern (z. B. Erhöhung der Mehrwertsteuer), bis zu einer Obergrenze von 8 % zu ändern, wenn zwischen Vertragsabschluss und Anreise mehr als 20 Tage liegen.

4. Sollten Teile dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so soll der übrige Inhalt gleichwohl gelten.

VI. Weitere allgemeine Geschäftsbedingungen:
Im Übrigen gelten ausdrücklich unsere weiteren allgemeinen Reisebedingungen für Ihre Reise mit der Erlebnisland Eurostrand GmbH & Co. KG, die unter anderem auf der Homepage http://eurostrand.de zur Einsicht verfügbar sind.

HAUSORDNUNG
1. Lärm ist in jeglicher Form im Ferienhaus, auf den Terrassen und dem Nachhauseweg zu unterlassen. Mitgebrachte „Musikanlagen“ (dazu gehören jegliche Art von Lautsprechern) sind im gesamten Resort nicht gestattet.

2. Die Getränke und Speisen der Inklusiv-Arrangements werden in den Restaurants, der Bowlingbahn sowie während der von Erlebnisland Eurostrand durchgeführten Programmbestandteile, in der Euro-Tropic-Halle (Resort Lüneburger Heide in Fintel), in der Lounge & Sunset Bar (Resort Moseltal in Leiwen) und auf den bewirtschafteten Terrassen serviert. Getränke und Speisen aus diesen Bereichen dürfen nicht außerhalb des Innenzentrums mitgenommen werden. Mitgebrachte Getränke und Speisen dürfen nur in den Häusern/Unterkünften verzehrt werden.

3. Während der Essenszeiten muss in unseren Restaurants angemessene Kleidung getragen werden. Badeschuhe, Badehosen, Bademäntel, Hot-Pants, Tank-Tops und Trainingsanzüge sind nicht angebracht.

4. Unsere Sport- und Freizeitanlagen dürfen nur mit entsprechender Ausrüstung benutzt werden. Bringen Sie sich hierfür bitte notwendige Kleidung und Schuhwerk mit. Die Benutzung der Sport- und Freizeitanlagen geschieht auf eigene Gefahr.

5. Für die Beschädigung oder den Verlust von Gegenständen auf der gesamten Anlage wird keine Haftung übernommen.

6. In den Veranstaltungsräumen sowie Häusern und Unterkünften besteht striktes Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung wird dies mit 150,– EUR für eine Sonderreinigung geahndet.

7. Bei der Anreise in den Ferienhäusern festgestellte Mängel bitten wir, umgehend der Rezeption zu melden. Nach Abreise von uns festgestellte Beschädigungen werden dem Buchungspartner in Rechnung gestellt.

8. Das Urinieren auf dem Freigelände des Resorts ist untersagt und wird bei Zuwiderhandlung mit 100,– EUR geahndet.

9. Bei Verunreinigung jeglicher Art auf dem Gelände, bei An- und Abreise im Bus/Zug und in Innenräumen der Resorts kann eine Sonderreinungungsgebühr von 200,- EUR fällig werden. Dem Reisenden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

10. Den Anweisungen des Personals ist strikt Folge zu leisten.

11. Bei Verstößen gegen unsere Hausordnung während des Aufenthaltes können wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen. Die Konsequenz ist eine frühzeitige Abreise ohne Rückerstattung des Reisepreises und ohne Übernahme von evtl. entstehenden Mehrkosten.

12. Bei gebuchter Anreise mit dem Bus oder Fun-Express gilt die Hausordnung ab Zustieg.

Stand März 2022